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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Ruanda)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Ruanda) 1
Art. 28neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. III Nr. 87/2024 Art. 28↗RIS↗
Artikel 28
Registrierung bei der ICAO
Dieses Abkommen und jede Änderung dieses Abkommens werden bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert.