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Fassungsvergleich zu Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan 1
Art. 284neu
in Kraft ab 01.03.2020 · idF BGBl. III Nr. 35/2020 Art. 284↗RIS↗
ARTIKEL 284
Anhänge und Protokolle
Die diesem Abkommen beigefügten Anhänge und Protokolle sind Bestandteil dieses Abkommens.