Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Deutschland××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Deutschland 1
Art. 29neu
in Kraft ab 01.10.1975 · idF BGBl. Nr. 490/1975 Art. 29↗RIS↗
ABSCHNITT V
Schlußbestimmungen
Artikel 29
Die Entwürfe für die im Artikel 2 Absatz 2 erwähnten Grenzurkundenwerke sind von der Kommission auszuarbeiten. Hierbei ist ein Ausgleich der beiderseitigen Leistungen anzustreben.