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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens (aufgehoben) 1
Art. 3neu
in Kraft 10.04.1970 – 31.08.2013 · idF BGBl. Nr. 87/1970 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 188/2013 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Die Behörden der beiden Vertragschließenden Teile werden außerdem während der Dauer dieses Abkommens Bewilligungen zur Einfuhr und Auswertung von Filmen beliebiger Länge in Originalfassung oder nachsynchronisierter Fassung mit dokumentarischem, kulturellem, erzieherischem oder wissenschaftlichem Charakter – insbesondere auch von Kinder- und Jugendfilmen – sowie von Kinofilmen, die für das Fernsehen bestimmt sind, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in liberaler Weise gewähren.
Schlagworte
Kinderfilm