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Fassungsvergleich zu RAO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtsanwaltsordnung (RAO) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 13.02.1919 · idF StGBl. Nr. 95/1919 Art. 3↗RIS↗
Artikel III.
Bis zur Constituirung der neuen Rechtsanwaltskammern und deren Ausschüsse haben die bestehenden Kammern und deren Ausschüsse die Geschäfte nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu besorgen.
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Konstituierung