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Fassungsvergleich zu Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen - Vereinfachung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen - Vereinfachung 1
Art. 3neu
kundgemacht, Inkrafttreten nicht festgelegt · idF BGBl. III Nr. 136/1999 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
(1) Um sowohl den Ursprung als auch die Vertraulichkeit der Übertragung zu gewährleisten, wird an den Fernkopierer der zuständigen Behörde gemäß Artikel 1 ein Kodierungsgerät angeschlossen, wenn der Fernkopierer für die Zwecke dieses Abkommens benutzt wird.
(2) Die Vertragsstaaten stimmen sich untereinander über die praktischen Bestimmungen zur Durchführung dieses Abkommens ab.