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Fassungsvergleich zu Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 07.11.1924 · idF BGBl. Nr. 391/1924 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3.
Die Hohen Vertragschließenden Teile sind darüber einig, am heutigen Tage ein Handelsübereinkommen und ein Niederlassungsübereinkommen abzuschließen.