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Fassungsvergleich zu Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen (Ungarn) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 26.03.1928 · idF BGBl. Nr. 93/1928 Art. 3↗RIS↗
Artikel III. Die Hohen Vertragsschließenden Teile genehmigen alle in den Artikeln I und II des gegenwärtigen Übereinkommens aufgezählten Juridischen Protokolle und verpflichten sich, was sie betrifft, den in diesen Protokollen vorgesehenen Verpflichtungen nachzukommen; sie verpflichten sich weiters, unverzüglich die Maßnahmen zur Durchführung des gegenwärtigen Übereinkommens zu treffen.