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Fassungsvergleich zu Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1
Art. 3neu
in Kraft ab 17.06.1958 · idF BGBl. Nr. 91/1958 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Die folgenden Handlungen werden bestraft:
a) Völkermord;
b) Verschwörung zur Begehung von Völkermord;
c) unmittelbare und öffentliche Anreizung zur Begehung von Völkermord;
d) Versuch des Völkermordes;
e) Beteiligung am Völkermord.