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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau 1
Art. 3neu
in Kraft ab 17.07.1969 · idF BGBl. Nr. 256/1969 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL III
Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern und ohne jede Diskriminierung das Recht, alle öffentlichen Ämter zu bekleiden und alle auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung geschaffenen öffentlichen Funktionen auszuüben.