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Fassungsvergleich zu Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Israel)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Israel) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 25.10.1968 · idF BGBl. Nr. 349/1968 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Der Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Parteien anzuwenden.