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Fassungsvergleich zu Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.05.1891 · idF RGBl. Nr. 41/1891 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3.
Desgleichen sollen die für das deutsche Zollgebiet geltenden Bestimmungen über die die Zölle und die im Artikel 2 bezeichneten Abgaben betreffende Statistik einschließlich der Bestimmungen über die Erhebung einer statistischen Gebür in dem anzuschließenden Gebietstheile zur Geltung gelangen.
Die in dem Deutschen Reich vorzunehmenden Volkszählungen sind gleichzeitig und nach denselben Grundsätzen auch in der Gemeinde Mittelberg vorzunehmen.
Schlagworte
Gebühr, Gebietsteil