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Fassungsvergleich zu Internationaler Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationaler Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.10.1965 · idF BGBl. Nr. 277/1965 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
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