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Fassungsvergleich zu Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien 1
Art. 3neu
in Kraft ab 27.02.1953 · idF BGBl. Nr. 35/1953 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3.
Die ständige gemischte Kommission kann den beiden vertragschließenden Regierungen Vorschläge zur Erweiterung wie auch zur Abänderung dieses Abkommens unterbreiten.