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Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien
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alle §§
Art. 3
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 3
neu
in Kraft ab 27.02.1953 · idF
BGBl. Nr. 35/1953
Art. 3↗
RIS↗
Artikel 3.
Die ständige gemischte Kommission kann den beiden vertragschließenden Regierungen Vorschläge zur Erweiterung wie auch zur Abänderung dieses Abkommens unterbreiten.