Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 35/1953Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1953,
Inkrafttretensdatum
27.02.1953
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien, unterzeichnet in Brüssel, den 17. Oktober 1952
StF: BGBl. Nr. 35/1953
Sonstige Textteile
Der Bundespräsident erklärt das am 17. Oktober 1952 in Brüssel unterzeichnete Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien, welches also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 21. Jänner 1953.
Ratifikationstext
Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 12. Feber 1953 in Wien stattgefunden hat, ist das Abkommen gemäß seinem Artikel 14 am 27. Feber 1953 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Präsident der Republik Österreich
einerseits und
Seine Majestät der König der Belgier
andererseits,
vom gleichen Wunsche beseelt, die Zusammenarbeit ihrer beiden Staaten auf dem Gebiete der Bildung, der Erziehung und des Schulwesens sowie der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu fördern, haben beschlossen, ein Kulturübereinkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR11009417
alte Dokumentnummer
N7195313745T