Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 35/1953Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1953,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 1.
Das vorliegende Abkommen hat den Zweck, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiete des Schulwesens und des geistigen, künstlerischen und wissenschaftlichen Lebens durch die Entwicklung und die Ausgestaltung einer freundschaftlichen Zusammenarbeit und des kulturellen Austausches zu fördern und zu vertiefen.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118137
Alte Dokumentnummer
N7195333906L