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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich 1
Art. 3neu
in Kraft ab 09.09.1980 · idF BGBl. Nr. 378/1980 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Dieses Abkommen findet nur auf Staatsbürger der Vertragsstaaten Anwendung.