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Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Fassungen (Gesetz)
ab 09.09.1980 — BGBl. Nr. 378/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute09.09.1980 BGBl. Nr. 378/1980 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1980,

Typ

Vertrag – Bulgarien

Inkrafttretensdatum

09.09.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

StF: BGBl. Nr. 378/1980 (NR: GP XV RV 138 AB 220 S. 24. BR: AB 2114 S. 393.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 Ziffer 1 des Abkommens am 9. September 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern und

nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Ländern, durch die festgestellt wurde, daß Studien in Österreich und Bulgarien sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur, als auch hinsichtlich des Inhalts und der Anforderungen vergleichbar sind,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2017

Gesetzesnummer

10009505

Dokumentnummer

NOR11009696

alte Dokumentnummer

N7198016090R