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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.10.1985 · idF BGBl. Nr. 328/1985 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Das Abkommen ist nur auf Staatsangehörige der Vertragsstaaten anzuwenden.