Rechtstracker.at
Norm
Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Fassungen
Art. 3 Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
BGBl
Art. 3 Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Judikatur
Art. 3 Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Art. 3 Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Fassungsvergleich zu
Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
×
alle §§
Art. 3
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 3
neu
in Kraft ab 01.10.1985 · idF
BGBl. Nr. 328/1985
Art. 3↗
RIS↗
Artikel 3
Das Abkommen ist nur auf Staatsangehörige der Vertragsstaaten anzuwenden.