Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 328/1985Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1985,
Inkrafttretensdatum
01.10.1985
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF: BGBl. Nr. 328/1985 (NR: GP XVI RV 372 AB 513 S. 84. BR: AB 2958 S. 459.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die im Artikel 9 Absatz 1 vorgesehenen schriftlichen Mitteilungen wurden seitens der Portugiesischen Republik am 12. Juli 1984 und seitens der Republik Österreich am 31. Mai 1985 abgegeben.
Das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. Oktober 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik,
in der Entschlossenheit, die Zusammenarbeit der beiden Vertragsstaaten auf dem Gebiete der Universitätsausbildung zu fördern,
vom Wunsche geleitet, der Jugend der beiden Vertragsstaaten den Zugang zu geistigen Gütern beider Länder zu erleichtern,
in der Erwägung, daß die Universität eine der wichtigsten Quellen des geistigen Lebens eines Landes ist,
nach allgemeiner Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Vertragsstaaten, durch die festgestellt wurde, daß diese Studien vergleichbar sind, und
im Geiste der Europäischen Abkommen über die Gleichwertigkeiten im universitären Bereich,
haben folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
NOR11009776
alte Dokumentnummer
N7198516102R