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Fassungsvergleich zu Teilnahme Österreichs am ASTP 3××

Änderungen zwischen den Fassungen

Teilnahme Österreichs am ASTP 3 1
Art. 3neu
in Kraft ab 16.04.1987 · idF BGBl. Nr. 139/1987 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die österreichische Bundesregierung leistet zu den bei der Durchführung des ASTP 3 entstehenden Kosten einen Beitrag nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.