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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.03.1990 · idF BGBl. Nr. 17/1990 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Dieses Abkommen findet nur auf Staatsangehörige der Vertragsstaaten Anwendung.