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Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Fassungen (Gesetz)
ab 01.03.1990 — BGBl. Nr. 17/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.03.1990 BGBl. Nr. 17/1990 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1990,

Typ

Vertrag – Spanien

Inkrafttretensdatum

01.03.1990

Außerkrafttretensdatum

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER GLEICHWERTIGKEITEN IM UNIVERSITÄTSBEREICH

StF: BGBl. Nr. 17/1990 (NR: GP XVI RV 352 AB 426 S. 66. BR: AB 2906 S. 454.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Dezember 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 1. März 1990 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und der Spanische Staat sind,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern, und

nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Staaten, durch die festgestellt wurde, daß Studien in der Republik Österreich und im Spanischen Staat sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur als auch hinsichtlich des Inhaltes und der Anforderungen vergleichbar sind,

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2017

Gesetzesnummer

10009705

Dokumentnummer

NOR11009896

alte Dokumentnummer

N7199010417H