Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen und Statut über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung
1§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3.
Das Übereinkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages und kann bis zum 1. Dezember 1921 unterzeichnet werden.