Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Ernährungshilfe-Übereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ernährungshilfe-Übereinkommen 1
Art. 3neu
in Kraft ab 29.01.2013 · idF BGBl. III Nr. 41/2013 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Verhältnis zu WTO-Übereinkünften
Dieses Übereinkommen berührt nicht die derzeitigen oder künftigen WTO-Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Verpflichtungen und dem Übereinkommen haben erstere Vorrang. Dieses Übereinkommen greift den etwaigen Standpunkten einer Vertragspartei in WTO-Verhandlungen nicht vor.