Änderungen zwischen den Fassungen
Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
1§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel III
Mitglieder
1. Mitglieder der Organisation sind die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens.
2. Die Aufnahme anderer Staaten in die Organisation erfolgt nach dem in Artikel XIII Absatz 4 vorgesehenen Verfahren.