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Fassungsvergleich zu Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 241/2013 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Mitglieder
1. Mitglieder der Organisation sind die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens.
2. Die Aufnahme anderer Staaten in die Organisation erfolgt nach dem in Artikel XIII Absatz 4 vorgesehenen Verfahren.