Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 23.11.2014 · idF BGBl. III Nr. 222/2014 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern
(1) Dieses Abkommen gilt für folgende Steuern:
a) in Österreich:
i. die Einkommensteuer;
ii. die Körperschaftsteuer;
b) in Guernsey:
i. die Einkommensteuer (income tax);
ii. die Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Eigentum an Wohnraum (dwellings profits tax).
(2) Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden oder für alle Steuern im Wesentlichen ähnlicher Art, soweit die Vertragsparteien dies vereinbaren. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien teilen einander die bei den unter dieses Abkommen fallenden Steuern sowie den entsprechenden Maßnahmen zur Beschaffung von Informationen eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.