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Fassungsvergleich zu Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (Slowakei, Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (Slowakei, Tschechische R) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.08.2017 · idF BGBl. III Nr. 121/2017 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Allfällige Meinungsverschiedenheiten betreffend die Auslegung und Durchführung dieses Vertrags werden durch direkte Konsultationen zwischen den zuständigen Behörden beigelegt. Falls sie auf diese Art und Weise nicht gelöst werden können, werden sie auf diplomatischem Wege geregelt.