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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Québec)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Québec) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.02.2024 · idF BGBl. III Nr. 199/2023 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Personen, für die die Rechtsvorschriften von Österreich oder Québec oder beider Vertragsparteien gelten oder galten, und für alle anderen Personen, die nach den Rechtsvorschriften einer Vertragspartei Leistungsansprüche von den erstgenannten Personen ableiten.