Änderungen zwischen den Fassungen
Aufhebung der Volksgerichte und Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen
1§ 0↗RIS↗
Art. 3 § 7geändertAbs 1 (aufgehoben)
Artikel III.
Übergangsbestimmungen.
§ 7.
(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch 2. BRBG, BGBl. I Nr. 61/2018)
(2) (Verfassungsbestimmung.) Das gleiche gilt für verfassungsgesetzliche Vorschriften, in denen Bestimmungen enthalten sind, die sich auf die Volksgerichte beziehen.