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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien) 1
Art. 30neu
in Kraft ab 29.11.1923 · idF BGBl. Nr. 602/1923 Art. 30↗RIS↗
Artikel XXX. Die Ratifikation dieses Übereinkommens erfolgt durch Austausch diplomatischer Noten.
Das Übereinkommen tritt am Tage des Austausches dieser Noten in Kraft.
Urkund dessen haben die beiderseitigen Delegierten das Übereinkommen in doppelter Ausfertigung, und zwar in deutscher und serbo-kroatischer Sprache unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, den 26. Juni 1923.