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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen 1
Art. 31neu
in Kraft ab 01.03.2018 · idF BGBl. III Nr. 40/2018 Art. 31↗RIS↗
ARTIKEL 31
Zivilgesellschaft
Die Vertragsparteien erkennen die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft an und deren potenziellen Einfluss auf eine demokratische Staatsführung und vereinbaren daher die Förderung eines wirksamen Dialogs und Austauschs mit der Zivilgesellschaft im Einklang mit den jeweils geltenden internen Rechtsvorschriften.