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Fassungsvergleich zu Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen EU, Mitgliedstaaten und Irak××

Änderungen zwischen den Fassungen

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen EU, Mitgliedstaaten und Irak 1
Art. 32neu
in Kraft ab 01.08.2018 · idF BGBl. III Nr. 137/2018 Art. 32↗RIS↗
ABSCHNITT III
Bestimmungen über Geschäfts- und Investitionsbedingungen
Artikel 32
Förderung von Investitionen
Die Vertragsparteien fördern die Zunahme von für beide Seiten vorteilhaften Investitionen, indem sie ein günstigeres Klima für Privatinvestitionen schaffen.
Schlagworte
Geschäftsbedingung