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Fassungsvergleich zu Auslieferung (Brasilien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslieferung (Brasilien) 1
Art. 32neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. III Nr. 60/2024 Art. 32↗RIS↗
Artikel 32
Streitbeilegung
Fragen, die sich aus der Auslegung und der Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages ergeben können, sind durch Konsultationen auf diplomatischem Weg beizulegen.