Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991) (aufgehoben) 1
Art. 34aufgehoben
in Kraft 01.08.1988 – 31.07.1991 · idF BGBl. Nr. 311/1988 Art. 34↗RIS↗
Artikel 34
(1) Beide Seiten setzen ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Landeskunde, Sprach- und Literaturwissenschaft fort und ermutigen zur direkten Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen wissenschaftlichen Institutionen auf diesen Gebieten.
(2) Beide Seiten tauschen auf der Grundlage von Vorschlägen der entsendenden Seite je einen Lektor für Sprachwissenschaften und für neuere österreichische Literatur bzw. Literatur der Deutschen Demokratischen Republik für die Dauer eines Studienjahres aus.
(3) Beide Seiten führen im Jahre 1988 ein gemeinsames Seminar zum Thema „Die österreichische und deutsche Literatur im Kampf gegen Nationalsozialismus und Krieg'' durch.