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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Deutschland××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Deutschland 1
Art. 35neu
in Kraft ab 01.10.1975 · idF BGBl. Nr. 490/1975 Art. 35↗RIS↗
Artikel 35
Dieser Vertrag gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages eine gegenteilige Erklärung abgibt.