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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Deutschland××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Deutschland 1
Art. 36neu
in Kraft ab 01.10.1975 · idF BGBl. Nr. 490/1975 Art. 36↗RIS↗
Artikel 36
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die oben erwähnten Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Wien, am 29. Feber 1972, in zwei Urschriften in deutscher Sprache.