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Fassungsvergleich zu Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen – Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen – Protokoll 1
Art. 37neu
in Kraft ab 25.09.2018 · idF BGBl. III Nr. 136/2018 Art. 37↗RIS↗
TEIL VIII
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
ARTIKEL 37
Beilegung von Streitigkeiten
Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls gilt Artikel 27 des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.