Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Niederlassungsvertrag (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Niederlassungsvertrag (Ägypten) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 29.10.1929 · idF BGBl. Nr. 362/1929 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV. Im Sinne dieses Übereinkommens sind unter “österreichischen Staatsangehörigen” Personen zu verstehen, die ihrer Abstammung nach Österreicher oder dies auf Grund gesetzlicher Bestimmung geworden sind, mit Ausnahme der österreichischen Schutzbefohlenen.