Änderungen zwischen den Fassungen
Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R) (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 4aufgehoben
Artikel 4
Die vertragschließenden Parteien werden bis zu dem in Art. 3 genannten Zeitpunkt nach ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die zur Grenzabfertigung erforderlichen Voraussetzungen schaffen.