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Fassungsvergleich zu Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden××

Änderungen zwischen den Fassungen

Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden 1
Art. 4neu
in Kraft ab 21.04.1931 · idF BGBl. Nr. 284/1932 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV. Die gegenwärtige Vereinbarung wird gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des im Haag am 20. Jänner 1930 unterzeichneten allgemeinen Abkommens, betreffend die österreichischen Reparationen, in Kraft treten.
Geschehen im Haag, in zwei Ausfertigungen am 20. Jänner neunzehnhundertdreißig.