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Fassungsvergleich zu Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 10.11.1978 · idF BGBl. Nr. 588/1978 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Für die Durchführung der nach diesem Abkommen erforderlichen Maßnahmen ist das Recht der ersuchten Vertragspartei anzuwenden.