Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Tunesien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Die Republik Österreich ermutigt zur Teilnahme qualifizierter tunesischer absolvierter Akademiker an speziellen Post-Graduate-Lehrgängen an österreichischen Universitäten und Hochschulen.