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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R) ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 23.07.2004 · idF BGBl. III Nr. 112/2004 Art. 4↗RIS↗
ABSCHNITT IV
Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bestimmungen dieses Vertrages treten in Verbindung mit dem Staatsgrenzvertrag außer Kraft.
(2) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht werden.
(3) Dieser Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.
GESCHEHEN zu Prag, am 26. Oktober 2001, in zwei Urschriften, jede in deutscher und in tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind