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Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)

Fassungen (Gesetz)
ab 23.07.2004 — BGBl. III Nr. 112/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute23.07.2004 BGBl. III Nr. 112/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2004,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Inkrafttretensdatum

23.07.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik, mit dem der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 geändert und ergänzt wird

StF: BGBl. III Nr. 112/2004 (NR: GP XXII RV 91 AB 359 S. 45. BR: AB 6974 S. 705.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen, dessen Ziffern 1 und 2 in Abschnitt römisch zwei verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Mai 2004 ausgetauscht; der Vertrag ist gemäß seinem Abschnitt römisch vier Absatz 3 am 23. Juli 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Tschechische Republik,

vom Wunsche geleitet, die Staatsgrenze zwischen den beiden Staaten deutlich erkennbar zu erhalten und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln,

sowie in der Absicht, die freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu vertiefen,

haben folgendes vereinbart:

Anmerkung

Die Abschnitte wurden als Artikel dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2015

Gesetzesnummer

20003632

Dokumentnummer

NOR30003949