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Fassungsvergleich zu Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 177/2005 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Zum Zwecke der differenzierten Darstellung der Geschichte, der Geographie und der Kultur der jeweils anderen Vertragspartei in den Unterrichtsmittel tauschen die Vertragsparteien Unterrichtsmittel und Lehrpläne aus und beraten und verabschieden hiezu gemeinsame Empfehlungen in einem eigens eingesetzten Expert/inn/enausschuss.