Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.04.2011 · idF BGBl. III Nr. 44/2011 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Beziehungen, auf die die Bestimmungen dieses Protokolls und die Bestimmungen des Übereinkommens von 1927 angewandt werden können, werden nach Maßgabe dieses Protokolls geregelt. Im Übrigen finden die Bestimmungen des Übereinkommens von 1927 weiterhin Anwendung.