Kurztitel
Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 44/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2011,
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Langtitel
Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik abgeschlossenen Übereinkommens vom 28. Juli 1923 über die beiderseitigen Botschaftsgebäude und die Regelung gewisser besonderer, damit zusammenhängender Fragen vom 16. Juli 1927
StF: BGBl. III Nr. 44/2011
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 5 des Protokolls wurden am 31. Jänner bzw. 18. Februar 2011 abgegeben; das Protokoll tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2011 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, des Protokolls wurden am 31. Jänner bzw. 18. Februar 2011 abgegeben; das Protokoll tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Russischen Föderation, nachfolgend die jeweiligen Seiten genannt,
unterunter Berücksichtigung der Veränderungen der Situation, die sich nach dem Abschluss des Übereinkommens betreffend die Durchführung des zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik abgeschlossenen Übereinkommens vom 28. Juli 1923 über die beiderseitigen Botschaftsgebäude und die Regelung gewisser besonderer, damit zusammenhängender Fragen vom 16. Juli 19271 (im weiteren - Übereinkommen von 1927) ergeben haben;
imSub-Litera, i, m Bestreben, die gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen und zu erweitern;
sindsind wie folgt übereingekommen:
___________________________________
1 Weitergeltung im Verhältnis zur Russischen Föderation BGBl. Nr. 257/1994.1 Weitergeltung im Verhältnis zur Russischen Föderation Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,.
Anmerkung
Das Übereinkommen und das Übereinkommen zur Durchführung wurden nicht im BGBl. kundgemacht.