Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 44/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Text
Artikel 1
1.Ziffer eins Die Russische Föderation übereignet der Republik Österreich das Gebäude mit der Gesamtfläche von 3585 Quadratmeter, das sich unter der Adresse: Moskau, Pretschistenskij pereulok, Haus 6/1, Bau 1 (vormals Mjortwij pereulok, Haus 1/6) befindet und gegenwärtig zur Unterbringung der Botschaft der Republik Österreich in der Russischen Föderation genutzt wird und dessen Grundriss in der Anlage, die untrennbaren Bestandteil dieses Protokolls bildet, dargestellt ist.
2.Ziffer 2 Die Beurkundung des Eigentumsrechts der Republik Österreich in Bezug auf das genannte Gebäude entsprechend dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren erfolgt auf Kosten der Österreichischen Seite.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011
Dokumentnummer
NOR40127862