Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Förderung und gegenseitiger Schutz von Investitionen (Kasachstan)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Förderung und gegenseitiger Schutz von Investitionen (Kasachstan) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 21.12.2012 · idF BGBl. III Nr. 157/2012 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Investitionen und Umwelt
Die Parteien regen eine Investition nicht durch eine Schwächung der Anforderungen ihrer nationalen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Umwelt an.